Wenn Ihr Unternehmen Fertigwaren, Lebensmittel, Rohmaterialien oder Komponenten für die Fertigung bzw. Weiterverarbeitung aus Drittländern einführt, ist es äußerst wichtig, den importierten Waren die zutreffenden Zolltarifnummern zuzuweisen, um Abgaben in der korrekten Höhe zu zahlen.
Im Zusammenhang mit der Bestimmung von Einfuhrabgaben bei Importen aus Nicht-EU-Ländern sind drei wesentliche Elemente zu berücksichtigen:
- Zollwert
- Warenursprung
- Korrekte Zolltarifnummer
Bei der Einfuhr von Waren bestimmt die angemeldete Zolltarifnummer den Betrag der von Ihnen zu zahlenden Zollabgaben. Daher ist es entscheidend, dass Ihr Unternehmen die korrekten Zolltarifnummern verwendet, um Überzahlungen bei Einfuhrabgaben zu vermeiden.
Wir können Ihnen dabei helfen, Potenziale zu eruieren, kostspielige Überzahlungen zu vermeiden und zu viel gezahlte Einfuhrabgaben zurückerstattet zu bekommen.
Unsere Zollexperten:
- Bringen ihre langjährige Erfahrung in der zolltariflichen Wareneinreihung ein, u.a. bei der Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften (VZTA) bei EU-Zollbehörden
- Erwirken in Ihrem Auftrag, bis zu drei Jahre rückwirkend, die Rückerstattung zu viel gezahlter Einfuhrabgaben
- Halten sich hinsichtlich der neuesten Entwicklungen im Zolltarifrecht stets auf dem Laufenden, um Ihr Unternehmen zu entlasten
- Führen Sie durch das komplexe EU-Zollrecht und erkennen Risiken sowie Potenziale, um Ihr Unternehmen bei der Optimierung Ihrer Einfuhrabgaben zu unterstützen
- Liefern Ihnen Empfehlungen und Beratung, so dass Sie sich auf den laufenden Geschäftsbetrieb konzentrieren können